Der freie Wille und Wünsche der Betreuten
|
|||
Einladung
zur Fortbildung: Der freie
Wille und Wünsche der Betreuten |
|||
|
|||
Seminarinhalt: |
Gem. § 1901 Abs. 1 BGB ist die Betreuung so zu
führen, wie es dem Wunsch und Wohl des Betreuten entspricht. Der Betreute ist
nicht entmündigt. Das heißt, er lebt selbstbestimmt, im Rahmen seiner
Fähigkeiten und Möglichkeiten und er hat einen Gestaltungsspielraum. Wichtige
Themen und anstehende Entscheidungen hat der Betreuer mit dem Betreuten zu
besprechen. In der Fortbildung werden folgende Inhalte
dargestellt: -
Wohl und Wille als unbestimmte Rechtsbegriffe -
Bedeutung
des Willens im Betreuungsrecht -
Grenzen der Selbstbestimmung -
Wünsche
des Betreuten und Bindung des Betreuers |
||
|
|||
|
|
|
|
Ort: |
Anna-Seghers-Bibliothek
im Linden-Center Prerower
Platz 2, 13051 Berlin |
||
Zeit: |
Dienstag,
20.03.2018 (17:00 Uhr) |
||
Referentin: |
Sabine
Harder, LL.M., Vereinsbetreuerin, Betreuungswerk Berlin – KBW e.V. |
||
|
|||
Anmeldung: |
Telefonisch:
030 2847 24 24 40 E-Mail: mattick@btwerk.de |
||
|
|
||
|
|