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Der freie Wille und Wünsche der Betreuten

 

 

Einladung zur Fortbildung:

Der freie Wille und Wünsche der Betreuten

 

 

 

 

Seminarinhalt:

 

 

Gem. § 1901 Abs. 1 BGB ist die Betreuung so zu führen, wie es dem Wunsch und Wohl des Betreuten entspricht. Der Betreute ist nicht entmündigt. Das heißt, er lebt selbstbestimmt, im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten und er hat einen Gestaltungsspielraum. Wichtige Themen und anstehende Entscheidungen hat der Betreuer mit dem Betreuten zu besprechen.

 

In der Fortbildung werden folgende Inhalte dargestellt:

 

-        Wohl und Wille als unbestimmte Rechtsbegriffe

-        Bedeutung des Willens im Betreuungsrecht

-        Grenzen der Selbstbestimmung

-        Wünsche des Betreuten und Bindung des Betreuers

 

 

 

 

 

 

 

 

Ort:

 

Anna-Seghers-Bibliothek im Linden-Center

Prerower Platz 2, 13051 Berlin

Zeit:

Dienstag, 20.03.2018  (17:00 Uhr)

Referentin:

Sabine Harder, LL.M., Vereinsbetreuerin, Betreuungswerk Berlin – KBW e.V.

 

 

 

Anmeldung:

 

Telefonisch: 030 2847 24 24 40

E-Mail:            mattick@btwerk.de

Die Teilnahme ist kostenlos - um Anmeldung wird gebeten.