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Die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer betrug seit dem 1.1.2020 400 € und stieg zum 1.1.2023 auf 425 €.
Der ehrenamtliche Betreuer kann eine pauschale Aufwandsentschädigung von jährlich 399 Euro geltend machen, um den Anspruch auf Aufwendungsersatz abzugelten. Für die Aufwandspauschale ist kein Nachweis erforderlich.