Aufhebung einer Betreuung

Wie wird eine Betreuung aufgehoben?

Eine rechtliche Betreuung kann auf verschiedene Weisen enden:

- Aufhebung der Betreuung durch Beschluss des Betreuungsgerichts
- Tod des Betreuten;
- aus der Sicht des jeweiligen Betreuers auch durch einen vom Betreuungsgericht beschlossenen Betreuerwechsel
- bei vorläufigen Betreuerbestellungen auch durch Zeitablauf des in der einstweiligen Anordnung genannten Datums (spätestens nach 6 Monaten).
Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen betreuungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss. Alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der Erbengemeinschaft zu.
Der Freistaat Sachsen hat ein "Merkblatt für Vorgehensweise nach Beendigung einer Betreuung durch den Tod d. Betreuten, (Aufhebung oder Beendigung nach Fristablauf)" herausgegeben, [das hier aus dem Internet geladen werden kann]


Wichtig!

Die sorgfältige Aufbewahrung von Unterlagen während der Betreuung sollte selbstverständlich sein. Fraglich und nicht gesetzlich geklärt ist der Umstand, was mit den Unterlagen nach Ende der Betreuung geschehen soll oder muss.


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