Musterverfügungen zum Betreuungsrecht

Wir informieren Sie nachfolgend über


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Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten.
"Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist. Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dann ist es gut, wenn man Vorkehrungen getroffen hat..."


Haben Sie dies für sich schon geklärt?

Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
Wer verwaltet mein Vermögen?
Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
Wie werde ich ärztlich versorgt?
Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Unterschiede zwischen den Verfügungen

Eine Vorsorgevollmacht ist im Grunde eine Generalvollmacht. Sie kann sich sowohl auf Entscheidungen über medizinische Behandlungen als auch auf andere wichtige Geschäfts- und Lebensbereiche (wie Steuern, Renten, Mietverhältnisse, Bankgeschäfte und ähnliches) beziehen. In der Vorsorgevollmacht wird also im Voraus festgelegt, welche Dinge im Bedarfsfall von wem zu regeln sind. Es können mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden.

Eine Betreuungsverfügung ist eine Erklärung, mit der Sie festlegen, welche Person vom Vormundschaftsgericht zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll.

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Versorgung, die an den Arzt gerichtet ist.

Ein Testament ist eine Willenserklärung, in der Sie bestimmen, wer nach dem Tod Ihr Erbe wird, wer unter Umständen ein Vermächtnis erhalten soll, welche Auflagen Sie wünschen und ob ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird.


Beachten Sie folgende Hinweise


Allgemeines
Bevor Sie die Vordrucke ausfüllen, lesen Sie diese bitte genau und überlegen sich nochmals, was Sie wirklich wollen. Es ist Ihr Wille! Füllen Sie die Vordrucke gewissenhaft und sorgfältig aus. Wollen Sie in die vorgesehenen Leerzeilen nichts eintragen, so sollten Sie diese mit Füllstrichen versehen, um den Vorwurf möglicher nachträglicher Veränderung zu entkräften. Sind Möglichkeiten vorgegeben, die mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten sind, achten Sie darauf nur ein Kästchen anzukreuzen. Lassen Sie etwa eine Zeile unangekreuzt oder füllen versehentlich beide Kästchen aus, ist die Vollmacht bzw. Verfügung in diesem Punkt unvollständig bzw. widersprüchlich und damit ungültig! Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie unbedingt den Rat eines Rechtsanwaltes oder Notars suchen.

Zur Vorsorgevollmacht
Wollen Sie jeden Zweifel vermeiden, können Sie jeden einzelnen Aufgabenbereich der Vollmacht mit Ihrer Unterschrift versehen. In der Musterverfügung ist dies exemplarisch für die wichtigsten Bereiche bereits vorgegeben. Die Unterschrift des Bevollmächtigten ist keine Voraussetzung dafür, dass die Vollmacht wirksam ist. Denken Sie jedoch daran, Ihre Vertrauensperson frühzeitig einzubinden. Mit der Unterschrift dokumentiert der Bevollmächtigte auch nach außen erkennbar, dass er zur Übernahme der Aufgabe bereit ist.

Wir empfehlen
Eine Betreuungsverfügung oder Vollmacht sollte in jedem Fall persönlich verfasst werden. Wir empfehlen auch die notarielle Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht.
Seit Januar 2004 können notariell beurkundete oder beglaubigte Vollmachten und Betreuungsverfügungen beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Dieses geschieht nur durch den von Ihnen ausgewählten Notar. Zugriff auf die Datenbank über Vorsorgevollmachten haben nur die Amtsgerichte und die Betreuungsstellen der Kommunen.


Unser Tipp


Einige Muster sind Teil der vom Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebenen Broschüre Betreuung und Vorsorge, die weitere hilfreiche Informationen enthält.

Die Publikation "Betreuung und Vorsorge - Ein Leitfaden"des Sächsischen Staatsministerium für Justiz und Europa ist emfpfehlenswert.


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