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Wichtige Urteile von Gerichten
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Wichtige Begriffe erläutert
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Was ist eine Vorsorgevollmacht?
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Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Erfahrungen zeigen, dass Kreditinstitute oftmals nicht bereit sind, eine als Generalvollmacht ausgestattete Vorsorgevollmacht zu akzeptieren. Akzeptiert werden nur Vollmachten auf eigenen Vordrucken, die zum Teil auch noch in den Räumen des Kreditinstituts vor deren Sachbearbeiter unterschrieben werden sollen. Die Weigerung, Vorsorgevollmachten zu berücksichtigen, bezieht sich in der Praxis auch auf notariell beurkundete Vorsorgevollmachten. Es gibt zwar eine abweichende Gerichtsentscheidung des LG Detmold, jedoch besteht unser Rat: sprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen haben. |
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Was ist eine Patientenverfügung?
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Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall ihrer Einwilligungsunfähigkeit, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Quelle und weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung Hier finden Sie eine interessante Broschüre des Bundesjustizministerium zur Patientenverfügung |
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Patientenverfügung - Bitte beachten
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Patientenverfügung und Vollmacht konkretisieren. |
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Interessante Informatinen zur Patientenverfügung
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Interessante Informationen rund um die Patientenverfüfung finden Sie auf der Webseite https://www.betanet.de/patientenverfuegung.html |
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Was ist eine Betreuungsverfügung?
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Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB). Quelle und weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverf%C3%BCgung |
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Film
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Beiträge zur Vorsorgevollmacht
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1.) Fragen und Antworten von der RGZ-Ratgeberzentrale [hier klicken] 2.) Was ist beim Erstellen einer Patientenverfügung zu beachten? Haufe TV [hier klicken] 3.) Was versteht man unter einer Vorsorgevollmacht? Professor Gerhard Geckle im Interview mit Haufe [hier klicken] 4.) TV-Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung [hier klicken] 5.) Die fünf schwerwiegenden Fehler beim Aufsetzen von Patientenverfügungen Fehler 5: "Nur Patientenverfügung" [hier klicken] 6.) Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung - ein Beitrag des ASB [hier klicken] 8.) Was nach einem schweren Unfall passieren kann, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt [hier klicken]
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Unser Videotipp zum Thema Vorsorgevollmacht
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Vorsorgevollmacht und Anerkennung durch Banken
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WISO-Tipp zur Vorsorgevollmacht
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Vorsorgevollmacht - wenn Vertrauen ausgenutzt wird
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Vorgsorevollmacht - Beratungsvideo der NRW-Justiz
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Empfehlung
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Dem Bevollmächtigten ist zu raten, sich von Zeit zu Zeit die Erfüllung von bzw. den Verzicht auf Informationsrechte(n) nach § 666 BGB quittieren zu lassen. |
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Achtung!!!
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Die Befugnisse eines Vorsorgebevollmächtigten sind weitreichend: Er kann über das gesanmte Vermögen des Vollmachtgebers verfügen und sich gegebenfalls sogar selbst beschenken, wenn die Vollmacht nicht eingeschränkt ist. |
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Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus - beachte!
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Das OLG Köln hat entschieden (Az.: 2 Wx 327/19), dass die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde nicht ausreicht, um übeer den Tod des Vollmachtgebers hinaus zu wirken. Ein Mann hatte mit einer Vorsorgevollmacht eine Freundin zu seiner allgemeinen Bevollmächtigten für alle persönlichen und vermögensrechtlichen Dinge eingesetzt - auch über den Tod hinaus eingesetzt. Die Betreuungsbehörde hatte die Echtheit der Unterschrift des verstorbenen Mannes unter der Vollmachtsurkunde beglaubigt. Als der Mann verstarb, war er als Eigentümer eines Grundstückes eingetragen. Die Freundin wollte dieses Grundstück als Bevollmächtigte für den Nachlass unentgeltlich an einen Bekannten übertragen. Das Grundbuchamt verweigerte den Antrag, das Eigentum umzuschreiben. |
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Ein interessanter Link zur Vorsorgevollmacht
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Interessante Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Webseite https://www.betanet.de/vorsorgevollmacht.html |
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Informationsanspruch bei Vorsorgevollmacht
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Nach Beendigung der Bevollmächtigung , z.B. nach Widerruf, kommt vor allem die Rechenschaftspflicht in Betracht. Es handelt sich um einen ins Einzelne gehenden Bericht über die gesamte Ausführung, der grundsätzlich erst nach Ausführung des Auftrages verlangt werden kann. Die Angaben müssen so detailliert und verständlich sein, dass der Berechtigte ohne fremde Hilfe in der Lage ist, seine Ansprüche nach Grund und Höhe zu überprüfen (OLG München, ZWV 2018, 149). |
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Wir beraten Sie gern
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Standort Berlin-Lichtenberg |
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Betreuungsverfügung
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Mit einer Betreuungsverfügung kann man für den Fall, dass das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnet und man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Vorstellungen zu äußern, festlegen, wer bzw. wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll. |
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