Urteil des LG Detmold

Das Landgericht (LG) Detmold hat mit Urteil vom 14. Januar 2015 (Aktenzeichen 10 S 110/14) zugunsten der Angehörigen bzw. Bevollmächtigten entschieden. Es hatte eine Bank zum Schadenersatz verurteilt, weil diese eine Vorsorgevollmacht nicht akzeptieren wollte. Damit wird auch hier die Tragweite der rechtwidrigen Bankenpraxis deutlich. Kann der Bevollmächtigte nicht über das Vermögen des Vollmachtgebers verfügen, um z.B. die Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren, Arztrechnungen zu bezahlen, etc. entsteht schnell ein immenser Schaden, meist zulasten des Bevollmächtigten. Dieser bezahlt die Kosten aufgrund der Weigerung der Bank oft aus eigener Tasche. Das Urteil des LG soll dem nun einen Riegel vorschieben und den Banken nochmals vor Augen führen, dass diese dazu verpflichtet sind, die Vollmacht anzuerkennen.
Quelle: openpr


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