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Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Zu bestimmten, besonders wichtigen, riskanten oder für den Betreuten folgenreichen Rechtshandlungen des Betreuers, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Sie dient einerseits dem Schutz der Belange des Betreuten, andererseits der Vermeidung möglicher Fehler des Betreuers.
Das Land Brandenburg hat ein Merkblatt zu genehmigungspflichtigen Maßnahmen herausgegeben, das hier aus dem Internet geladen werden kann.