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Haftungsausschluss
Letzte Bearbeitung
Wenn z.B. bei einer schweren Erkrankung rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen verlangt werden, können Sie sich weder von Ihrem Ehegatten noch von Ihren volljährigen Kindern gesetzlich vertreten lassen. Was aber, wenn Sie wegen Unfalls, Krankheit oder Alters nicht selbstverantwortlich entscheiden und handeln können? Sie sollten sich für diesen Fall durch eine Vorsorgevollmacht, eine Patientientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung vorgesorgt haben.
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