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Betreuungsbehörde

Aufgaben der Betreuungsbehörden

Man kann die Aufgaben wie folgt unterteilen:

- Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen (Beratung und Unterstützung von Betreuern; Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Betreuern, die sog. Querschnittsaufgaben
- Vormundschaftsgerichtshilfe, ab 1.9.2009 Betreuungsgerichtshilfe (Sachverhaltsermittlung für das Gericht, Benennung von Betreuern und Verfahrenspflegern gegenüber dem Gericht, Beschwerderechte gegen Gerichtsentscheidungen, Vorführungsaufgaben)
- öffentlche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Führung von Betreuungen (und seit 1. Juli 2005 auch Verfahrenspflegschaften) durch Mitarbeiter der Betreuungsbehörde (Behördenbetreuer)
- zusätzliche Aufgaben nach Landesrecht (z.B. Organisation örtlicher Betreuungsarbeitsgemeinschaften

Ein interessanter Link zu Betreuungsbördenaufgaben

Seminare für Mitarbeiter aus Betreuungsbehörden

Das Kommunale Bildungswerk e.V. als Träger des Betreuungswerk Berlin bietet für Mitarbeiter/innena aus Betreuungsbehörden eine Vielzahl an Seminaren an. Eine Übersicht können Sie beim Klick auf den folgenden Link aus dem Internet laden [hier klicken]