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Infoveranstaltung

Informationsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Berlin

an der sozialen Verantwortung im Ehrenamt wachsen

 

In Berlin werden beinahe 60.000 Menschen durch einen rechtliche/n Betreuer/in unterstützt. Knapp die Hälfte dieser Betreuungen wird durch ehrenamtlich engagierte Personen übernommen. Die Aufgaben der rechtlichen Betreuung können dabei sehr vielfältig und individuell unterschiedlich sein. Der Infoabend Betreuungsrecht des Betreuungswerkes Berlin am 25. April 2013 soll einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht vermitteln und interessierten Bürgern und Bürgerinnen einen Einblick in die verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit als ehrenamtliche/r Betreuer/Betreuerin geben. 

Die öffentliche Diskussion um die Betreuung von bedürftigen Angehörigen und Mitmenschen in besonderen Lebenslagen wird vor allem bestimmt durch die Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Doch was gehört noch zu diesem Themenkomplex? Wo endet die private Begleitung bzw. Fürsorge und wo beginnt die (ehrenamtliche) Betreuung? Wer kann betreuen und wen darf er vertreten?  Zwischen Unwissenheit und Verunsicherung schwankend, wird in der Öffentlichkeit hierüber wenig oder gar nicht debattiert. Das Betreuungswerk Berlin (www.btwerk.de) will dies ändern und dazu ausführlich informieren. 

Was viele nicht wissen: Betreuung ist nicht nur als rechtliche Betreuung im formellen Beruf möglich. Viele Bürger/innen sind auch auf ehrenamtliche Betreuer/innen angewiesen, die sie bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten unterstützen. Ines Höhner, Leiterin des Betreuungswerks Berlin erklärt dazu:  Typische Aufgabengebiete für Betreuer sind beispielsweise Wohnungsangelegenheiten, Fragen der Gesundheitssorge oder auch die Regelung finanzieller Angelegenheiten. Der Betreuer ist immer rechtlicher Vertreter seines Betreuten. Der Aktionskreis der Betreuung ist beschränkt, es dürfen nur die Aufgaben in Vertretung übernommen werden, in denen Betreuung tatsächlich nötig ist. Und sie führt weiter aus: Vielen Menschen in Betreuung genügt die Begleitung durch einen Betreuer beziehungsweise eine Betreuerin im Ehrenamt. Oft sind es schon kleine Hilfestellungen bei der Wahrnehmung der Interessen, die den Betroffenen einen großen Schritt weiterhelfen. Insbesondere solche ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer begleitet das Betreuungswerk Berlin mit Fortbildungen, Netzwerkarbeit, Handlungsempfehlungen und fachkompetenten Informationen. 

Auf dem Infoabend Betreuungsrecht des Betreuungswerkes Berlin stellt der Betreuungsverein sich und seine Arbeit vor und freut sich darauf, engagierte Bürgerinnen und Bürger anzusprechen, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Betreuer/Betreuerin interessieren und damit eine sinnerfüllte Aufgabe für die Schwächeren in der Gesellschaft übernehmen wollen.

Unter anderen wird über folgende Themen informiert:

Ø  Was ist rechtliche Betreuung?

Ø  Warum wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet? Wer wird betreut?

Ø  Rechte der betreuten Personen

Ø  Wer kann Betreuer werden? 

Ø  Welche Pflichten und welche Rechte hat der Betreuer?

Ø  Hinweis auf Vorsorgeregelung. 

Das Betreuungswerk Berlin ist über seinen Träger seit dem Jahre 1995 als anerkannter Betreuungsverein in Berlin überbezirklich tätig. Durch seine langjährige und vielfältige Betreuungsarbeit ist es gelungen, ein dichtes soziales Netzwerk errichten können, von dem heute und in Zukunft betreuungsbedürftige Personen und ehrenamtlich Tätige gleichermaßen profitieren.  

Veranstaltungsdatum:

25. April 2013 ab 17:00 Uhr

Ort:

Steinbeis Zentrum Berlin (Gürtelstraße 29a/30 | 10247 Berlin) 

Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten:

Tel. (0)30 28472424-49 oder

info@btwerk.de

Weitere Termine zu Informationsveranstaltungen rund um das Betreuungsrecht findet man unter www.btwerk.de