Ehrenamtliche Betreuer oder Betreuerin können Angehörige oder familienexterne Personen sein. Betreuer / Betreuerin kann jede volljährige geschäftsfähige Person werden. In vielen Fällen sind dies Angehörige, die vorrangig zu berücksichtigen sind oder Freunde des Betroffenen. Bei der Auswahl des Betreuers / der Betreuerin ist dem Wunsch des zu betreuenden Menschen nachzukommen.
Grundlage für die Führung von ehrenamtlichen Betreuungen ist das Interesse an Menschen und die Fähigkeit, sich auf sie einzulassen.
Aber zugleich erfordert dieses Ehrenamt fundierte rechtliche Kenntnisse zur Wahrnehmung der übertragenen Aufgabenkreise. Nachfolgend erfahren Sie Interessantes rund um die ehrenamtliche Betreuung. Bei Rückfragen senden Sie uns bitte eine E-Mail [hier klicken].
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