Gesetzliche Krankenversicherung
GKV - eine Solidargemeinschaft
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherung. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind nur Angehörige einiger weniger Berufsgruppen sowie Personen, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von etwa 50.000 Euro liegt.
Die Beitragshöhe ist einkommensabhängig
Die GKV funktioniert als Solidargemeinschaft. Sie bietet einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungsumfang, auf denen jedes Mitglied der Krankenkassen einen uneingeschränkten Anspruch hat. Die etwa 150 verschiedenen Krankenkassen unterscheiden sich nur unwesentlich in ihren Leistungen. Einen genauen Überblick über die Leistungen der GKV gibt es unter www.kvzentrale.com <http://www.kvzentrale.com> . Entsprechend des Solidarprinzips spielen Alter und Gesundheitszustand für die Höhe des Beitrages keine Rolle. Stattdessen orientiert sich der GKV Beitrag einzig an der Einkommenshöhe. Wer viel verdient, zahlt einen höheren Beitrag als Geringverdiener. Kranke und alte Menschen zahlen nicht mehr als Gesunde mit vergleichbarem Einkommen.
GKV - optimal für Familien
Anders als die private Krankenversicherung beinhaltet die GKV die sogenannte Familienversicherung. Das bedeutet, nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder können beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Familienversicherte haben denselben Leistungsanspruch wie zahlende Mitglieder der GKV. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist daher insbesondere für Familien die kostengünstigere Versicherungsalternative, denn bei der privaten Krankenversicherung muss für jede versicherte Person, also auch für nicht erwerbstätige Ehegatten und Kinder ein eigener PKV Beitrag entrichtet werden <http://www.kvzentrale.com/thema/pkv-beitrag> .
Eine freiwillige Versicherung ist möglich
Für Personen, bei denen keine Versicherungspflicht besteht, bietet die GKV die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft. Demnach können sich auch Beamte, Freiberufler und Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf Wunsch in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Für diese Personenkreise ist die GKV insbesondere dann eine attraktive Alternative zur PKV, wenn eine Familienversicherung für Ehepartner und Kinder benötigt wird.
Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke
Chronisch Kranke müssen im Gesundheitssystem meist weniger zuzahlen als andere Patienten.
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