Ihre Fragen - unsere Antworten im Überblick
Was ist eine Vormundschaft? | Vormundschaft ist die rechtliche Fürsorge für Minderjährige, deren Eltern die elterliche Sorge oder gesetzliche Vertretung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ausüben können. |
Wann wird die Vormundschaft angeordnet? | Die Anordnung einer Vormundschaft wird u.a. erforderlich, wenn die Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie verstorben sind oder ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Die Vormundschaft hat die gesamte elterliche Sorge zum Inhalt. |
In welchem Gesetz ist das Verfahren geregelt? |
Regelungen enthalten u.a. folgende Gesetze: - das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), - das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). |
Welches Gericht ist zuständig? |
Das Amtsgericht - Familiengericht - ist zuständig. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts wird durch den Wohnsitz des Mündels bestimmt. Sachbearbeiter ist der zuständige Rechtspfleger. |
Was sind die Aufgaben des Vormunds? | Ein Vormund hat grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, die die Eltern aufgrund ihrer elterlichen Sorge haben, es sei denn, das Gericht hat zugleich einen Pfleger oder einen Gegenvormund bestellt. Er ist gesetzlicher Vertreter des Mündels. Zu bestimmten Rechtsgeschäften des Mündels bedarf der Vormund jedoch der familiengerichtlichen Genehmigung. |
Was sind die Aufgaben des Gerichts? |
Die Aufgaben des Gerichts umfassen u.a. - Bestellung eines Verfahrensbeistands - Anordnung der Vormundschaft - Bestellung des Vormunds - Aufsicht über den Vormund - Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung zu bestimmten Rechtsgeschäften des Mündels - Festsetzung der Vergütung des Vormunds - Prüfung der Rechnungslegung |
Wann endet die Vormundschaft? |
Die Vormundschaft endet u.a. in folgenden Fällen: - Volljährigkeit des Mündels - Tod des Mündels - Eintritt oder Wiedereintritt der elterlichen Sorge. |